Heizungssysteme und Warmwasseraufbereitung
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 im ausführlichen Verfahren
- Auslegung von Fussbodenheizung nach DIN EN 1264
- Heizkörperauslegung mit hydraulischem Abgleich
- Hydraulischer Abgleich der Heizung nach OPTIMUS
Hydraulischer Abgleich: Wozu?
Eine Geschichte wie wir sie häufig erleben:
Das Zimmer unseres Sohnes oben im Dachgeschoss wird im Winter schlecht warm. Der Monteur schaut sich die Umwälzpumpe an und schlägt vor, eine größere einzubauen. Diese fördert mehr Wasser und hat einen höheren Pumpendruck. Schnell ist sie eingebaut. Das Zimmer bei unserem Sohn oben wird jetzt schnell warm. Jetzt haben wir aber Geräusche an den Thermostatventilen.
Eine weitere Folge: Die neue größere Umwälzpumpe verbraucht ohne hydraulischen Abgleich 4 bis 5 mal so viel Strom. Das Heizungswasser geht den Weg des geringsten Widerstandes. Also nahe der Kesselanlage bzw. der Umwälzpumpe. Am Ende der Heizung kommt nur noch wenig an, wie man rechts oben am blau eingefärbten Heizkörper sehen kann. Bei einer hydraulisch abgeglichenen Heizung werden alle Heizkörper vom ersten bis zum letzten gleichmäßig durchströmt!
Wer verlangt den hydraulischen Abgleich?
Das KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430) und Kredit (151,152) als Voraussetzung in der Sanierungsmaßnahme.
Brandschutz:
Bei jedem Ansatz der Planung wird mit höchster Priorität der vorbeugende Brandschutz mit eingearbeitet, der in der Musterbauordnung (MBO 2002) von November 2002 gefordert wird.
Wärmeschutz:
Berücksichtigung des Wärmeschutzes vom Rohrnetz mit den Armaturen nach EnEV 2016 Energieeinsparverordnung.
Thermografie:
Mit Hilfe der Thermografie die Ursachen von Mängeln in der Heizungsversorgung präzise aufspüren.
Mess- und Regelungs-Technik:
Erarbeiten von Regelgruppen mit DDC Reglern aufgebaut in Schaltschränken. Die Regelgruppe bei Bedarf in Schaltbildern am PC bzw. am Bildschirm darstellen. Diese Schaltbilder auch weiterschalten über das Internet zu einem Zentralen Standpunkt, so dass die Anlagen aus der Ferne überwacht und verstellt werden können.
Schallschutz:
Der Schallschutz im Gebäude hat für uns eine ganz besondere Bedeutung:
- In Wohn- und Schlafräumen ist ≤ 30 dB (A) immer sicher zu stellen. Alles was darüber hinausgeht, muss vereinbart werden. Für Unterrichts und Arbeitsräume ist ≤ 35 dB (A) immer sicher zu stellen. Alles was darüber hinausgeht, muss vereinbart werden.


