Lüftungstechnische Anlagen Klimatechnik
Planung und Berechnung
nach folgenden Normen und Richtlinien ⇒
Schallschutz
Der Schallschutz im Gebäude hat für uns eine ganz besondere Bedeutung:
- In Wohn- und Schlafräumen ist ≤ 30 dB (A) immer sicher zu stellen. Alles was darüber hinausgeht, muss vereinbart werden
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung und hydraulischem Abgleich nach anerkannten Regeln der Technik
- Lösungen für Passivhäuser und Sanierungen
Brandschutz
- Bei jedem Ansatz der Planung wird mit höchster Priorität der vorbeugende Brandschutz mit eingearbeitet, der in der Musterbauordnung (MBO 2002) von November 2002 gefordert wird
- Lüftungstechnischer Brandschutz nach DIN 18017/3 – Schutz vor Feuer und Rauch
- Für Unterrichts und Arbeitsräume ist ≤ 35 dB (A) immer sicher zu stellen. Alles was darüber hinausgeht, muss vereinbart werden


